Europäische Krankenversicherungskarte: was sie zahlt und wo sie aufhört

Die Europäische Krankenversicherungskarte gibt Ihnen in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz Zugang zur öffentlichen Behandlung, zu denselben Bedingungen wie für die dort Versicherten. Sie zahlt weder den organisierten Rücktransport noch die Privatklinik, sie deckt keinen Eigenanteil und außerhalb dieses Raums gilt sie nicht.

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Die Europäische Krankenversicherungskarte ist der Grund, aus dem viele deutsche Reisende auf eine Police verzichten. Sie ist ein echtes Recht, und sie ist kleiner, als ihr Ruf vermuten lässt.

Was sie ist

Ein Zugang, kein Vertrag. Sie befindet sich bei gesetzlich Versicherten auf der Rückseite der Gesundheitskarte und öffnet in der Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz die medizinisch notwendige Behandlung im öffentlichen System.

Der Halbsatz, auf den es ankommt

Sie behandelt Sie wie einen dort Versicherten. Das ist kein Detail, sondern die eigentliche Regel: gilt im Aufenthaltsland ein Eigenanteil, zahlen Sie ihn genauso. In einigen Ländern ist dieser Anteil hoch, und die Karte gleicht ihn nicht aus.

Die drei Lücken

Der Rücktransport. Der organisierte Rücktransport mit ärztlicher Begleitung gehört nirgends zu ihren Leistungen, und er ist die teuerste Einzelposition, die ein ernster Fall auslösen kann.

Die Privatklinik. Die Karte öffnet das öffentliche System. In einer Privatklinik sind Sie Selbstzahler, und in manchen Urlaubsregionen ist die nächstgelegene Einrichtung genau das.

Alles außerhalb. In den Vereinigten Staaten, in Asien oder in Ostafrika hat sie keine Wirkung. Auch für Großbritannien besteht die Selbstverständlichkeit eines Mitgliedstaats seit dem Austritt nicht mehr.

Wo die Police anfängt

Genau an diesen drei Stellen. Für eine Woche in Spanien deckt die Karte den größten Teil dessen ab, was passieren kann, und der Vergleich dreht sich dann um Rücktransport, Gepäck und Rücktritt. Für ein Ziel außerhalb Europas ist sie kein Argument mehr, und die Höchstsumme für Krankheitskosten entscheidet fast allein.

Häufige Fragen

  • Wo bekomme ich die Karte?
    Sie haben sie in der Regel bereits: bei gesetzlich Versicherten befindet sie sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Wer privat versichert ist, erhält von seinem Unternehmen ein entsprechendes Dokument oder eine Bescheinigung. Ein Blick auf die Rückseite der eigenen Karte klärt den Fall in fünf Sekunden.
  • Was zahlt sie genau?
    Die medizinisch notwendige Behandlung im öffentlichen System des Aufenthaltslands, zu denselben Bedingungen wie für die dort Versicherten. Das ist der entscheidende Halbsatz: gilt dort ein Eigenanteil, zahlen Sie ihn auch. In manchen Ländern ist dieser Anteil erheblich, und die Karte gleicht ihn nicht aus.
  • Zahlt sie den Rücktransport nach Deutschland?
    Nein, und das ist die größte Lücke. Der organisierte Rücktransport mit ärztlicher Begleitung gehört nicht zu den Leistungen der Karte, in keinem Land. Er ist gleichzeitig die teuerste Einzelposition, die ein ernster Zwischenfall auslösen kann. Genau dort setzt eine Reiseversicherung an.
  • Gilt sie in einer Privatklinik?
    Nein. Sie öffnet das öffentliche System. Wer in eine Privatklinik geht, ist Selbstzahler, und in manchen Urlaubsregionen ist die nächstgelegene Einrichtung genau das. Die Rechnung kann dann vollständig bei Ihnen bleiben, obwohl die Karte in Ihrer Tasche steckt.
  • Und außerhalb Europas?
    Dort gilt sie nicht. In den Vereinigten Staaten, in Asien oder in Afrika ist sie ein Stück Plastik ohne Wirkung. Für Großbritannien hat sich die Lage seit dem Austritt aus der Union verändert, und die Selbstverständlichkeit eines Mitgliedstaats besteht dort nicht mehr.