Personalausweis auf Reisen: wo er reicht und wo er nicht mehr reicht

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genügt deutschen Staatsangehörigen der Personalausweis. Außerhalb dieses Raums gilt fast überall der Reisepass, oft mit einer geforderten Restgültigkeit über das Reiseende hinaus. Großbritannien ist der Sonderfall, den die meisten übersehen.

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Der Personalausweis ist das Dokument, nach dem deutsche Reisende am häufigsten suchen, und die Antwort hat genau eine Grenze: den Raum, in dem Freizügigkeit gilt.

Innerhalb der Union genügt er

In der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz weisen Sie mit dem Ausweis Ihre Staatsangehörigkeit nach, und mehr wird nicht verlangt. Das gilt für den Flug nach Spanien wie für die Fahrt nach Österreich.

Außerhalb beginnt der Reisepass

Fast überall sonst gilt der Reisepass, und meistens mit einer Bedingung, die im Ausweisrecht nicht vorkommt: einer Restgültigkeit, die über das Ende der Reise hinausreicht. Diese Bedingung ist der häufigste Grund, aus dem eine Reise am Check-in-Schalter endet, weil sie erst dort geprüft wird.

Großbritannien ist der Sonderfall

Seit dem Austritt aus der Union akzeptiert Großbritannien den Personalausweis für die große Mehrheit der Besucher nicht mehr. Es gilt der Reisepass, dazu die elektronische Reisegenehmigung. Für die Einreise insgesamt hat sich damit mehr geändert als für jedes andere europäische Ziel.

Kinder haben ihre eigene Frist

Ein Eintrag im Dokument der Eltern existiert nicht mehr: jedes Kind braucht ein eigenes. Die Gültigkeitsfristen für Kinderdokumente sind kürzer, und daran scheitern Familienreisen regelmäßig, weil die Dokumente der Eltern noch lange laufen.

Wo das mit der Versicherung zusammenhängt

An einer Stelle, und sie ist unangenehm. Ein abgelaufenes Dokument ist einer der häufigsten Gründe, warum eine gebuchte Reise nicht angetreten wird, und er steht fast nirgends auf der Liste der anerkannten Rücktrittsgründe. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt das Unvorhergesehene, und ein Ablaufdatum ist das Gegenteil davon. Die Prüfung der Dokumente gehört an den Tag der Buchung, nicht an den Tag der Abreise.

Häufige Fragen

  • Reicht der Personalausweis für Reisen in Europa?
    Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz genügt er für deutsche Staatsangehörige. Das ist das Freizügigkeitsrecht in der Praxis: Sie weisen Ihre Staatsangehörigkeit nach, mehr wird nicht verlangt. Für Länder in Europa, die nicht dazugehören, gilt die Regel nicht automatisch.
  • Und Großbritannien?
    Das ist die Ausnahme, die am häufigsten überrascht. Seit dem Austritt aus der Union akzeptiert Großbritannien den Personalausweis für die große Mehrheit der Besucher nicht mehr: es gilt der Reisepass, mit engen Ausnahmen für Menschen mit britischem Aufenthaltsstatus. Dazu kommt die elektronische Reisegenehmigung.
  • Wie lange muss der Ausweis noch gültig sein?
    Innerhalb der Union genügt in der Regel die Gültigkeit für den Aufenthalt selbst. Außerhalb ist die häufigste Bedingung eine Restgültigkeit über das Reiseende hinaus, und sie fällt oft erst am Check-in-Schalter auf. Die Angabe steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zum jeweiligen Land.
  • Was gilt für Kinder?
    Kinder brauchen ein eigenes Dokument, ein Eintrag im Ausweis der Eltern existiert nicht mehr. Für Kinderdokumente gelten kürzere Gültigkeitsfristen, und genau daran scheitern Familienreisen: das Dokument des Kindes ist abgelaufen, während das der Eltern noch Jahre läuft.
  • Was hat das mit einer Versicherung zu tun?
    Direkt nichts, indirekt viel. Ein abgelaufenes Dokument ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Reise nicht angetreten wird, und er gehört fast nirgends zu den anerkannten Rücktrittsgründen einer Police. Das ist der Punkt, an dem die Reiserücktrittsversicherung genau nicht hilft: sie deckt das Unvorhergesehene, nicht das Versäumte.