Einreisebestimmungen prüfen: die vier Punkte, die zählen

Eine Prüfung der Einreisebestimmungen deckt vier Punkte ab: welches Dokument verlangt wird, welche Restgültigkeit es haben muss, ob eine Genehmigung nötig ist und in welcher Form, und ob weitere Nachweise verlangt werden, etwa eine Weiter- oder Rückreise. Die Angaben stehen beim Auswärtigen Amt, Land für Land; verbindlich sind sie bei der Vertretung des Ziellands. Eine Reiseversicherung ersetzt keine Reise, die an einem dieser vier Punkte scheitert.

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Eine Prüfung der Einreisebestimmungen dauert zehn Minuten und deckt vier Punkte ab. Wer nur den ersten prüft, hat die häufigsten Fehler nicht ausgeschlossen.

Punkt eins: welches Dokument

Personalausweis oder Reisepass. Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz genügt deutschen Staatsangehörigen der Personalausweis; außerhalb gilt fast überall der Reisepass.

Punkt zwei: welche Restgültigkeit

Der Punkt, der am häufigsten übersehen wird. Viele Länder verlangen, dass das Dokument über das Reiseende hinaus gültig bleibt, häufig sechs Monate. Ein Pass, der während der Reise abläuft, ist am Abflugtag noch gültig und für diese Reise trotzdem unbrauchbar. Die Zahl steht beim Auswärtigen Amt, für jedes Land einzeln.

Punkt drei: welche Genehmigung, in welcher Form

Keine, eine elektronische Reisegenehmigung, ein e-Visum oder ein konsularisches Visum. Die Form entscheidet über den Vorlauf: Minuten bis Arbeitstage, Tage, oder Wochen. Wer den Vorlauf am Reisezweck bemisst statt an der Form, unterschätzt ihn.

Punkt vier: welche weiteren Nachweise

Der häufigste ist der Nachweis der Weiter- oder Rückreise, also ein Ticket mit Datum. Manche Länder machen die visumfreie Einreise davon abhängig, und die Prüfung passiert am Abflugschalter. Ein offenes Rückflugdatum genügt dann nicht. Dazu kommen je nach Land Impfnachweise oder ein Nachweis ausreichender Mittel.

Wer verbindlich antwortet

Das Auswärtige Amt ist der richtige Startpunkt und gibt die Übersicht. Verbindlich entscheidet die Vertretung des Ziellands, weil sie über die Einreise entscheidet. Bei einer Abweichung zwischen einer Reiseseite und einer Vertretung gilt die Vertretung.

Und der Grund, das vor der Buchung zu tun: eine verweigerte Einreise ist in der Regel kein Versicherungsfall. Die unzureichende Reisedokumentation ist in den Bedingungen ausgeschlossen, und die Reise ist damit weder erstattet noch versichert.

Häufige Fragen

  • Wo stehen die Einreisebestimmungen verbindlich?
    Die Übersicht steht beim Auswärtigen Amt, Land für Land, und sie ist der richtige Startpunkt. Verbindlich ist sie allerdings nicht: verbindlich Auskunft gibt die Vertretung des Ziellands, weil sie über die Einreise entscheidet.
  • Welcher Punkt wird am häufigsten übersehen?
    Die Restgültigkeit des Reisedokuments. Viele Länder verlangen, dass der Pass über das Reiseende hinaus gültig bleibt, häufig sechs Monate. Ein Pass, der während der Reise abläuft, ist am Abflugtag noch gültig und für diese Reise dennoch unbrauchbar.
  • Was ist ein Rückreisenachweis?
    Der Nachweis, dass die Reise ein Ende hat: ein Flug-, Bus- oder Bahnticket für die Weiter- oder Rückreise. Manche Länder machen die visumfreie Einreise davon abhängig, und die Prüfung passiert am Abflugschalter, nicht erst bei der Ankunft. Ein Rückflug mit offenem Datum genügt dafür oft nicht.
  • Zahlt die Versicherung, wenn die Einreise verweigert wird?
    In der Regel nicht. Fehlende oder unzureichende Reisedokumente sind in den Bedingungen der Reiserücktrittsversicherungen ausgeschlossen, und eine verweigerte Einreise fällt darunter. Das ist der Grund, die vier Punkte VOR der Buchung zu prüfen und nicht davor zu vertrauen.