Auslandskrankenversicherung: was sie deckt und wann sie zählt

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise trägt, und sie übernimmt den medizinischen Rücktransport nach Deutschland, den die gesetzliche Kasse gar nicht trägt. Vorgeschrieben ist sie für deutsche Staatsangehörige auf keiner Reise. Sie entscheidet nicht über die Einreise, sondern über die Rechnung.

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Die Auslandskrankenversicherung ist der Reiseschutz, nach dem in Deutschland am häufigsten gesucht wird. Sie ist auch der, bei dem am häufigsten das Falsche verglichen wird: der Preis, statt der Position, die im Schadenfall zählt.

Wo die gesetzliche Kasse endet

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz greift die europäische Krankenversicherungskarte. Sie verschafft Zugang zur STAATLICHEN Versorgung des Reiselands, zu den dort geltenden Bedingungen. Das heißt in der Praxis: Selbstbeteiligungen des Reiselands zahlt der Reisende, private Kliniken rechnen ohnehin selbst ab, und ein Rücktransport nach Deutschland ist keine Leistung der gesetzlichen Kasse.

Außerhalb dieses Raums greift sie nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Für die meisten Fernreiseziele gibt es keines, und die Behandlung wird privat abgerechnet, oft gegen Kostenübernahme im Voraus.

Der Rücktransport ist die Zahl, an der zu messen ist

Bei jedem Reiseziel unserer Länder-Erhebung ist der medizinische Rücktransport nach Deutschland die größte Einzelposition. Der Grund ist die Entfernung, nicht das Preisniveau: ein Flug mit ärztlicher Begleitung an Bord wird nach Strecke abgerechnet, und ein Linienflug im Sitz ist für einen Patienten, der liegen muss, keine Alternative.

Daraus folgt die Reihenfolge, in der zu vergleichen ist. Nicht der Beitrag zuerst, sondern:

  1. Die Deckungssumme für Krankheitskosten, gemessen an der Notoperation und am Krankenhaustag des Reiselands.
  2. Der Rücktransport: ob er ohne Obergrenze gedeckt ist, und wer über die medizinische Notwendigkeit entscheidet.
  3. Vorerkrankungen: was ein bestehendes Leiden aus der Deckung nimmt.
  4. Die Assistance: eine erreichbare Zentrale, die die Kostenübernahme gegenüber der Klinik erklärt, statt einer Erstattung nach der Rückkehr.

Die Marke, die Deutschland am häufigsten sucht

Die meistgesuchte Marke dieses Markts ist nicht einer der Versicherer unseres Vergleichs, sondern der Automobilclub: ADAC Auslandskrankenschutz im Test liest die Bedingungen des Tarifs Basis und findet dort eine Auffälligkeit, die für den Vergleich zählt. Das Dokument nennt für die Heilbehandlung KEINE Versicherungssumme, und der Rücktransport wird nicht bis zu einem Betrag erstattet, sondern vom Versicherer organisiert. Wer Verträge über die Höhe der Krankensumme vergleicht, findet dort nichts zu vergleichen.

Bei ERGO Reiseversicherung, der zweitmeistgesuchten Marke, liegt es ähnlich, und die Bedingungen sagen offen warum: der Umfang der Leistung richtet sich nach der VEREINBARTEN Versicherungssumme. Die Zahl steht im Vertrag, nicht im öffentlichen Dokument. Dazu kommt dort eine Definition, die kaum jemand beim Vergleichen bedenkt: als Ausland gilt nicht das Land des gewöhnlichen Aufenthalts.

Vier Bedingungswerke, vier Arten, die Summe nicht zu nennen

Wir lesen die Bedingungen der gesuchtesten Marken dieses Marktes und schreiben auf, was dort steht. Beim Allianz Reiseschutz-Paket Premium steht in der Spalte der maximalen Versicherungssumme das Wort unbegrenzt, für die Notfall-Behandlung und für den Rücktransport, und die Lücke sitzt dafür bei der Stornodeckung. Bei HUK-COBURG steht der Beitrag im Bedingungswerk selbst abgedruckt, was sonst keine Marke tut, und der Rücktransport greift dort auch dann, wenn die Behandlung vor Ort teurer wäre als der Flug nach Hause. Bei HanseMerkur Reiseschutz Platin tragen elf Positionen eine Zahl und genau eine ein Häkchen, nämlich die Heilbehandlung. Und DKV ReiseMed ist der einzige gelesene Vertrag, der eine Reise innerhalb Deutschlands mitversichert, allerdings nur für Bergung und Rücktransport.

Vier Verträge, und vier verschiedene Weisen, dieselbe Zahl nicht zu liefern: Schweigen, ein Wort, ein Häkchen, ein Verweis auf den Versicherungsschein. Wer Auslandskrankenversicherungen über die Deckungssumme vergleicht, vergleicht also in den meisten Fällen etwas, das im öffentlichen Dokument nicht steht.

Wo der Beitrag im Bedingungswerk selbst steht

Bei den kleineren Häusern dieses Marktes ist der Beitrag oft leichter zu finden als die Deckungssumme, weil er im Bedingungswerk abgedruckt ist. Hallesche.Kolumbus nennt 12,50 Euro pro Kalenderjahr von 18 bis 59 Jahren, der Continentale Tarif ERK-56 12,00 Euro pro Versicherungsjahr bis Alter 64. Beide decken die Behandlung ohne Betragsgrenze ab, und beide haben dafür je eine Bedingung, die man vor dem Beitrag lesen sollte: bei Hallesche ist die Rechnung im Ausland zunächst selbst zu bezahlen, bei Continentale besteht ein Anspruch auf Rücktransport nur, wenn der Versicherer ihn organisiert oder vorab zugesagt hat.

Für lange Aufenthalte, Au-pair-Jahre und Praktika liest sich PROTRIP-WORLD anders. Es ist das einzige Bedingungswerk unserer Lektüre, das die seelische Gesundheit beziffert, mit bis zu 20 000 Euro für eine stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden Störungen, und es besteht aus drei rechtlich unabhängigen Verträgen mit drei verschiedenen Versicherern.

Das führt zu dem Befund, der sich beim Lesen aller Dokumente am häufigsten wiederholt: bei vier der zwanzig gelesenen Marken ist der im Vertrag genannte Risikoträger ein anderes Unternehmen als die Marke, unter der man sucht. Continentale liefert einen Vertrag der EUROPA Versicherung AG aus, Provinzial einen der Union Krankenversicherung, Gothaer und Care Concept jeweils einen aus dem Barmenia-Konzern. Der Name auf dem Angebot sagt also nicht immer, gegen wen sich ein Anspruch richtet.

Eine Stufe weiter geht der Schutz, der mit der Reise verkauft wird. Beim TUI Reiseschutz-Paket wird der Name TUI in den Bedingungen kein einziges Mal genannt: der Versicherer ist AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland, also Allianz Partners, und der Text verweist für Portal, Schadenmeldung und Beschwerde durchgehend auf eine Allianz-Adresse. Wer diesen Schutz mit den Verträgen dieser Seite vergleicht, vergleicht also nicht einen fünften Anbieter, sondern einen bereits bekannten unter einem anderen Etikett. Zwei Dinge unterscheiden ihn trotzdem: die Notfall-Behandlung ist ohne Deckungsgrenze, und der Schutz endet am 56. Tag der Reise.

Beim Lufthansa Travel Care geht die Frage noch einen Schritt weiter, denn dort gibt es die Krankendeckung gar nicht. Die Leistungsübersicht der Bedingungen führt sechs Abschnitte auf, von Reiserücktritt bis Gepäckverspätung, und keiner davon ist eine Krankenversicherung. Eine Assistance ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert Hilfe, sie übernimmt aber keine Behandlungskosten und keinen Rücktransport. Wer das Häkchen im Buchungsprozess einer Fluggesellschaft setzt, hat die Frage dieser Seite also nicht beantwortet, sondern die Stornofrage.

Ein Vertrag, der seinen Umfang ausschreibt

Von einundzwanzig deutschen Bedingungswerken, die für diese Website gelesen wurden, schreibt genau EINES den Erstattungsumfang aus statt ihn dem Versicherungsschein zu überlassen: universa uni-RD im Test endet seinen § 4 Absatz 2 mit dem Satz, dass alle übrigen Kosten mit 100 Prozent ohne Begrenzung erstattet werden. Wer eine geschriebene Zusage der Erstattungshöhe sucht statt einer Zahl im Angebot, hat dort einen Vergleichsmaßstab. Die Gegenseite steht in derselben Fiche: eine Methodenklausel, die die Leistung auf das schulmedizinische Niveau senken darf, und eine Ausschlussliste, die länger ist als bei vielen Reiseprodukten.

Wann greift der Rücktransport überhaupt?

Die meisten Bedingungswerke antworten mit einer Formel, « medizinisch sinnvoll und vertretbar », und lassen die Beurteilung beim Versicherer. Envivas TravelPlus im Test nennt stattdessen DREI Auslöser, und es genügt einer: die medizinische Beurteilung, eine Prognose von mehr als 14 Tagen Krankenhaus, oder ein Kostenvergleich, wenn also die Behandlung vor Ort teurer wäre als der Flug nach Hause. Der dritte ist rein wirtschaftlich und arbeitet für den Versicherten. Für ein Reiseziel mit hohen Behandlungskosten ist er die interessanteste Klausel dieser Erhebung.

Und die Beleglage entscheidet mit. R+V FernWeh im Test nennt dieselben drei Auslöser und schreibt für jeden dazu, WAS nachgewiesen werden muss: der medizinische Grund gilt nur mit ärztlicher Unterlage oder mit einer vorab erteilten Leistungszusage in Textform. Wer den Ambulanzflug selbst bucht, ohne die Zentrale zu erreichen, verliert diesen Auslöser. Dort steht auch ein Satz, den kaum ein Vertrag so klar ausschreibt: die durch den Rücktransport ersparten Kosten der geplanten Rückreise werden auf die Leistungen angerechnet.

Tauchen: derselbe Schaden, drei Antworten

Ein kleines Thema mit einer ungewöhnlich klaren Fundlage, und ein gutes Beispiel dafür, dass eine Aktivität nicht pauschal versichert oder ausgeschlossen ist.

Tauchtypische Gesundheitsschäden wie die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung entstehen nicht durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis. Sie sind nach der gewöhnlichen Definition also KEIN Unfall, und ohne eine eigene Klausel wären sie nicht gedeckt. Drei gelesene Verträge schreiben diese Klausel hin. ERGO zählt sie in den Versicherungsbedingungen, gültig ab Oktober 2024, ausdrücklich zu dem, was ebenfalls als Unfall gilt. HanseMerkur schreibt in den VB-RKS 2024, der Versicherungsschutz erstrecke sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden, ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss, und zählt den Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser beim Tauchen als Unfall. PROTRIP-WORLD von Dr. Walter führt dafür eigene besondere Bedingungen mit demselben Inhalt.

Die Allianz geht den umgekehrten Weg und beziffert die Grenze. In den AVB25 zum Premium-Paket ist Apnoetauchen in einer Tiefe von mehr als 10 Metern ausgeschlossen, ebenso Gerätetauchen in einer Tiefe von mehr als 30 Metern, ebenso das Tauchen nicht zertifizierter Taucher ohne einen zertifizierten Tauchlehrer. R+V zählt das Freitauchen zu den Extremsportarten.

Wer taucht, sucht also nicht nach einem Tauchtarif, sondern nach zwei Sätzen im Bedingungswerk: dem zu tauchtypischen Gesundheitsschäden und dem zur Tiefe.

Was diese Seite nicht behauptet

Sie nennt keinen Beitrag, weil ein Beitrag ohne Reise nichts sagt: Alter, Dauer, Reiseziel und Personenzahl bestimmen ihn. Die Preise auf dieser Website stammen aus echten Abfragen des Vergleichsrechners, mit dem Datum der Abfrage daneben. Und sie nennt keine Empfehlung eines einzelnen Vertrags: welcher passt, hängt an der teuersten Position des jeweiligen Reiseziels.

Häufige Fragen

  • Ist eine Auslandskrankenversicherung vorgeschrieben?
    Für deutsche Staatsangehörige auf keiner Reise. Kein Reiseziel dieser Seite verlangt einen Versicherungsnachweis bei der Einreise. Die Frage ist keine der Vorschrift, sondern der Rechnung: wer ohne Deckung behandelt wird, zahlt selbst.
  • Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
    Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz übernimmt sie über die europäische Krankenversicherungskarte die staatliche Versorgung, zu den Bedingungen des Reiselands. Außerhalb dieses Raums greift sie nur, wo ein Sozialversicherungsabkommen besteht, und den Rücktransport trägt sie in keinem Fall.
  • Was ist der Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung?
    Zwei verschiedene Produkte für zwei verschiedene Zeitpunkte. Die Auslandskrankenversicherung greift während der Reise und zahlt Behandlung und Rücktransport. Die Reiserücktrittsversicherung greift VOR der Reise und ersetzt die Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten wird. Wer beides braucht, braucht beides.
  • Woran erkennt man eine ausreichende Deckungssumme?
    An der teuersten Position, nicht an der häufigsten. Ein Krankenhaustag kostet in den Vereinigten Staaten ein Vielfaches dessen, was er in Ägypten kostet, und der Rücktransport liegt bei jedem Reiseziel darüber. Die Kostentabelle der jeweiligen Länderseite nennt die gemessenen Beträge; daran ist die Summe zu messen.
  • Deckt sie bestehende Erkrankungen?
    Nicht selbstverständlich, und das ist der häufigste Grund, warum eine bestehende Police im Schadenfall nicht zahlt. Manche Verträge schließen jede Behandlung aus, die mit einem vorbestehenden Leiden zusammenhängt, andere decken den akuten Notfall. Der Unterschied steht in den Bedingungen, nicht im Preis.