Reisepass für Kinder: der Kinderreisepass ist abgeschafft

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, können aber nicht mehr verlängert werden, und sie galten ohnehin höchstens zwölf Monate. Für ein Kind kommen seitdem der reguläre Reisepass oder der Personalausweis in Betracht, je nach Reiseziel. Der vorläufige Reisepass bleibt als schnelle Lösung möglich: er kostet 26,00 Euro, hat keinen Chip und gilt höchstens ein Jahr.

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Die Abschaffung des Kinderreisepasses ist die Änderung, die in der Reisevorbereitung am häufigsten übersehen wird, weil sie ein Dokument betrifft, das viele Familien noch in der Schublade haben.

Was zum 1. Januar 2024 passiert ist

Ein Gesetz hat den Kinderreisepass abgeschafft. Die Begründung des zuständigen Ministeriums war der Aufwand: das Dokument galt höchstens zwölf Monate und musste danach jedes Jahr verlängert oder neu ausgestellt werden, für Eltern und für die Verwaltung.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu dem Datum, das auf ihnen steht. Verlängern lässt sie sich nicht mehr. Bei einer Zwölf-Monats- Laufzeit heißt das in der Praxis: das Dokument in der Schublade ist mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelaufen.

Was ein Kind seitdem braucht

ReisezielDokument
EU, EWR, SchweizPersonalausweis genügt
außerhalbregulärer Reisepass, oft mit Restgültigkeit

Der reguläre Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro und gilt sechs Jahre. Er ist damit teurer als der alte Kinderreisepass, aber nur einmal statt jedes Jahr.

Wenn die Zeit nicht reicht

Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, enthält keinen Chip, und seine Gültigkeit richtet sich nach dem Reisezweck, ohne ein Jahr zu überschreiten. Verlängern lässt er sich nicht. Er ist grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt.

Der Punkt, der ihn einschränkt, ist der fehlende Chip: wo ein elektronisches Dokument Bedingung eines Verfahrens ist, etwa bei manchen elektronischen Reisegenehmigungen, kann er an eine Grenze stoßen. Die Anforderung des Ziellands gehört daher vor die Buchung.

Warum das eine Versicherungsfrage ist

Eine Familienreise, die am Dokument eines Kindes scheitert, ist in der Regel kein Versicherungsfall: die unzureichende Reisedokumentation ist in den Bedingungen der Reiserücktrittsversicherungen ausgeschlossen, und sie unterscheidet nicht zwischen Erwachsenen und Kindern. Bei vier Reisenden hängt die gesamte Buchung an dem Dokument mit der kürzesten Restgültigkeit.

Häufige Fragen

  • Gibt es den Kinderreisepass noch?
    Nein. Zum 1. Januar 2024 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das ihn abgeschafft hat. Der Grund war der Aufwand der jährlichen Verlängerung, für Eltern wie für die Verwaltung.
  • Ist ein bestehender Kinderreisepass noch gültig?
    Ja, bis zu dem Datum, das auf dem Dokument steht. Verlängern lässt er sich nicht mehr. Da er höchstens zwölf Monate galt, ist bei einer Reise in der Regel zu prüfen, ob er das Reiseende noch abdeckt.
  • Was braucht ein Kind seitdem für eine Reise?
    Je nach Reiseziel den regulären Reisepass oder den Personalausweis. Innerhalb der Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz genügt der Personalausweis; außerhalb gilt fast überall der Reisepass, oft mit einer Restgültigkeit über das Reiseende hinaus.
  • Was ist der vorläufige Reisepass?
    Ein Dokument für den Fall, dass die Zeit für den regulären Pass nicht reicht. Er kostet 26,00 Euro, enthält keinen Chip, und seine Gültigkeit richtet sich nach dem Reisezweck, ohne ein Jahr zu überschreiten. Verlängern lässt er sich nicht.
  • Wird der vorläufige Reisepass überall anerkannt?
    Er ist grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Weil er keinen Chip enthält, kann er dort an Grenzen führen, wo ein elektronisches Dokument Bedingung eines Verfahrens ist, etwa bei manchen elektronischen Reisegenehmigungen. Die Anforderung des Ziellands ist daher vorher zu prüfen.