Reisepass: Gebühren, Laufzeit und was er allein nicht löst
Der deutsche Reisepass kostet 70,00 Euro ab 24 Jahren bei zehn Jahren Gültigkeit und 37,50 Euro darunter bei sechs Jahren. Für das Expressverfahren kommen 32,00 Euro hinzu, und daneben gibt es den vorläufigen Reisepass für 26,00 Euro mit höchstens einem Jahr Laufzeit und ohne Chip. Zuständig ist das Bürgeramt des Hauptwohnsitzes. Die Gebühr ist bundesweit gleich, die Wartezeit auf einen Termin nicht.
Der Reisepass ist das Dokument, dessen Kosten am häufigsten gesucht werden und dessen GÜLTIGKEIT am häufigsten eine Reise kostet. Diese Seite behandelt beides, in dieser Reihenfolge der Wichtigkeit.
Die drei Varianten
| Variante | Gebühr | Laufzeit | Chip |
|---|---|---|---|
| Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 € | zehn Jahre | ja |
| Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 € | sechs Jahre | ja |
| Expressverfahren, Zuschlag | + 32,00 € | wie oben | ja |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | höchstens ein Jahr | nein |
Die Gebühren stehen in der Passverordnung und gelten bundesweit. Der Expresszuschlag beschleunigt die HERSTELLUNG, nicht den Termin im Bürgeramt.
Die Zuständigkeit, und der einzige echte Engpass
Zuständig ist das Bürgeramt des Wohnorts, bei mehreren Wohnsitzen der Hauptwohnsitz. Ein Antrag am Nebenwohnsitz wird abgelehnt.
Was eine Reise wirklich gefährdet, ist nicht die Herstellungszeit, sondern die Wartezeit auf einen Termin. Sie ist kommunal, sie schwankt stark, und sie lässt sich nicht mit einer Gebühr verkürzen. Diese Seite nennt dafür keine Wochenzahl: es gibt keine bundesweit gültige.
Was der Pass allein nicht löst
Zwei Bedingungen stehen daneben, und beide werden am Abflugschalter geprüft:
- Die Restgültigkeit. Viele Länder verlangen, dass der Pass über das Reiseende hinaus gültig bleibt, häufig sechs Monate. Ein Pass, der morgen abläuft, ist heute noch gültig und für diese Reise trotzdem unbrauchbar.
- Die Einreisegenehmigung. Elektronisch oder konsularisch, je nach Land. Sie ersetzt den Pass nicht, und der Pass ersetzt sie nicht.
Beides steht beim Auswärtigen Amt, Land für Land. Und beides ist in den Bedingungen der Reiserücktrittsversicherungen ein Ausschluss: eine Reise, die an der Dokumentation scheitert, wird nicht erstattet.
Häufige Fragen
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Welche Varianten des Reisepasses gibt es?
Drei, und sie unterscheiden sich in Laufzeit und Technik: der reguläre Reisepass mit Chip, der im Expressverfahren schneller hergestellte Reisepass, und der vorläufige Reisepass ohne Chip. Der Reisezweck entscheidet, nicht der Preis. -
Wie lange gilt ein deutscher Reisepass?
Zehn Jahre ab 24 Jahren und sechs Jahre darunter. Die Unterscheidung nach Alter erklärt auch den Gebührenunterschied: es ist dasselbe Dokument mit einer anderen Laufzeit. -
Wer ist für den Antrag zuständig?
Das Bürgeramt des Wohnorts, bei mehreren Wohnsitzen der Hauptwohnsitz. Die Gebühr ist bundesweit festgesetzt; was von Kommune zu Kommune abweicht, ist die Wartezeit auf einen Termin, und sie ist der eigentliche Engpass vor einer Reise. -
Reicht der Pass allein für die Einreise?
Nicht immer. Zwei Bedingungen kommen daneben: viele Länder verlangen eine Restgültigkeit über das Reiseende hinaus, häufig sechs Monate, und manche verlangen zusätzlich eine Genehmigung, elektronisch oder konsularisch. Beides steht beim Auswärtigen Amt, Land für Land.