Versicherung für das Schengen-Visum: 30 000 Euro, und wer sie überhaupt braucht
Eine Reisekrankenversicherung ist Voraussetzung für ein Schengen-Visum, nicht für eine Reise von Deutschen. Der Visakodex der Europäischen Union verlangt vom Antragsteller eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30 000 Euro für Notfallbehandlung und medizinischen Rücktransport, gültig im gesamten Schengen-Raum. Deutsche Staatsangehörige beantragen kein Schengen-Visum und unterliegen dieser Pflicht nicht.
Die Suche nach einer Versicherung für das Schengen-Visum ist in Deutschland eine Suche mit vertauschten Rollen. Wer sie eingibt, braucht in aller Regel selbst kein Visum. Er stellt die Frage für jemand anderen.
Warum diese Pflicht deutsche Reisende nicht betrifft
Deutschland ist Teil des Schengen-Raums. Deutsche Staatsangehörige bewegen sich darin ohne Visum, und die Versicherungspflicht, um die es hier geht, hängt am VISUMANTRAG, nicht an der Reise. Wo kein Antrag ist, ist auch keine Pflicht.
Deshalb steht diese Anforderung in keinem der einundzwanzig deutschen Bedingungswerke, die für diese Website gelesen wurden. Sie ist keine Vertragsklausel, sondern eine Zulassungsvoraussetzung des europäischen Visumverfahrens.
Was der Visakodex verlangt
Der Visakodex der Europäischen Union macht die Reisekrankenversicherung zur Bedingung für die Erteilung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt. Vier Anforderungen stehen darin, und alle vier werden geprüft:
- Eine Mindestdeckung von 30 000 Euro.
- Gedeckte Leistungen: medizinisch notwendige Notfallbehandlung, dringende Krankenhausbehandlung und medizinischer Rücktransport, gegebenenfalls einschließlich der Überführung im Todesfall.
- Räumliche Geltung im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten, für die das Visum gilt.
- Zeitliche Geltung für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts.
Die verbindliche Auslegung dieser Punkte für einen konkreten Antrag veröffentlicht die zuständige deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land, und ihre Angabe geht jeder anderen vor. Diese Seite ersetzt sie nicht.
Der Denkfehler, der am häufigsten passiert
Ein Gastgeber in Deutschland sucht eine Reiseversicherung, findet die üblichen Angebote des deutschen Marktes und stellt fest, dass keines davon passt. Der Grund steht in den Bedingungen, wörtlich.
ERGO definiert in den Versicherungsbedingungen, gültig ab Oktober 2024: als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der ADAC schreibt in seinem Geltungsbereich, der Schutz bestehe auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht. Die Allianz kennt drei Geltungsbereiche, und alle drei beschreiben das Reiseziel eines Deutschen.
Ein deutscher Reisetarif deckt also Reisen aus Deutschland HERAUS. Ein Gast, der nach Deutschland kommt, braucht das Gegenteil: eine Besucherkrankenversicherung für den Aufenthalt IN Deutschland und im Schengen-Raum. Das sind verschiedene Produkte, und das eine erfüllt die Visumanforderung nicht, weil es dort, wo der Gast sich aufhält, gar nicht gilt.
Was diese Website dazu beitragen kann, und was nicht
Sie vergleicht Reiseversicherungen für Reisende, die von Deutschland aus aufbrechen. Für sie hat der Betrag von 30 000 Euro keine rechtliche Bedeutung, aber eine praktische: er ist die Untergrenze, die Europa für einen Kurzaufenthalt als angemessen ansieht. Für eine Fernreise mit hohen Behandlungskosten und einem langen Rückflug ist er niedrig. Woran eine Deckungssumme wirklich zu messen ist, steht in Auslandskrankenversicherung: was sie deckt und wann sie zählt, und warum der Rücktransport dabei die entscheidende Position ist, in Krankenrücktransport.
Was diese Seite nicht tut: sie nennt keine Versicherer für Besucherkrankenversicherungen, weil deren Bedingungen nicht Teil unserer Erhebung sind. Und sie nennt keine Bearbeitungsdauer, keine Gebühr und keine Terminlage, weil das Sache der jeweiligen Auslandsvertretung ist und sich ändert, ohne dass wir es erfahren.
Häufige Fragen
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Brauche ich als Deutscher eine Versicherung für den Schengen-Raum?
Vorgeschrieben ist keine. Deutschland gehört zum Schengen-Raum, deutsche Staatsangehörige beantragen kein Schengen-Visum, und die Versicherungspflicht des Visakodex knüpft ausschließlich an diesen Antrag an. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union bleibt die europäische Krankenversicherungskarte das Instrument, und sie deckt die staatliche Versorgung, nicht den Rücktransport. -
Wer braucht die Versicherung dann?
Wer aus einem visumpflichtigen Drittstaat ein Schengen-Visum für einen kurzen Aufenthalt beantragt. Die häufigste deutsche Suche zu diesem Thema kommt daher nicht vom Reisenden, sondern vom Gastgeber: jemand lädt Angehörige oder Geschäftspartner nach Deutschland ein und stößt bei der Zusammenstellung der Unterlagen auf diese Anforderung. -
Wie hoch muss die Deckung sein?
Der Visakodex der Europäischen Union nennt eine Mindestdeckung von 30 000 Euro. Gedeckt sein müssen die Kosten einer medizinisch notwendigen Notfallbehandlung, einer dringenden Krankenhausbehandlung und eines medizinischen Rücktransports, gegebenenfalls einschließlich der Überführung im Todesfall. Die maßgebliche Fassung veröffentlicht die zuständige Auslandsvertretung; sie ist die einzige Stelle, deren Angabe wir für einen Antrag folgen würden. -
Wo muss die Versicherung gelten?
Im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten, für die das Visum gilt, und für die gesamte Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Eine Police, die nur für Deutschland gilt, genügt nicht, auch wenn Deutschland das einzige geplante Reiseziel ist: das Visum berechtigt zur Bewegung im gesamten Raum. -
Kann ich als Gastgeber eine deutsche Reiseversicherung für meinen Gast abschließen?
Eine gewöhnliche deutsche Auslandsreise-Krankenversicherung passt nicht, und der Grund steht in den Bedingungen selbst. Sie versichert Reisen ins AUSLAND, und Ausland ist dort ausdrücklich nicht Deutschland: ERGO definiert, als Ausland gelte nicht Deutschland und nicht das Land des gewöhnlichen Aufenthalts, der ADAC schließt in seinem Geltungsbereich Deutschland ausdrücklich aus. Für einen Gast in Deutschland ist das genau die falsche Richtung. Nötig ist eine Besucherkrankenversicherung für Aufenthalte IN Deutschland. -
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Der Antrag ist unvollständig. Die Prüfung liegt bei der Auslandsvertretung oder dem beauftragten Dienstleister, und weder diese Website noch ein Versicherer entscheidet darüber. Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden und in welcher Form, veröffentlicht die zuständige Vertretung des Ziellandes für ihren Amtsbezirk.